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FAQ

Auslandsstudium: Muss ich in Groningen studieren?

Wir empfehlen den Auslandsaufenthalt an der Rijksuniversiteit Groningen bereits im Bachelorstudium. Hierfür spricht neben dem internationalen Renommee des juristischen Fachbereichs der Rijksuniversiteit Groningen auch der Erwerb des "Effectus Civilis". Dieser Qualifikationsnachweis, der mit der Masterurkunde der Rijksuniversiteit Groningen erfolgt, ist u.a. Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt in den Niederlanden und damit auch in Deutschland.

Ein Auslandsstudium ist aber auch an einer anderen Partneruniversität möglich. Einen Überblick über diese Erasmus-Kooperationen geben die jeweiligen International Student Offices
http://www.iso.uni-oldenburg.de und http://www.uni-bremen.de/international.html.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Christa Weers vom International Student Office der Universität Oldenburg und Frau Kerstin True-Biletski als Erasmus-Beauftrage des Bremer Fachbereichs zur Verfügung.

Studierende haben natürlich auch die Möglichkeit an andere als die kooperierenden Hochschulen als "Freemover" zu gehen. Das Auslandsstudium sollte in jedem Fall bis zum Ende des zweiten Semesters angemeldet werden.

 


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