HLS
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Abschluss und Absolventenverbleib

Abschlüsse

Nach einer vierjährigen Regelstudienzeit in Bremen und Oldenburg beenden Sie Ihr Studium als:
"Bachelor of Laws" (LL.B.)

Darauf aufbauend wird  gemeinsam mit der Rijksuniversiteit Groningen ein Masterstudiengang angeboten. Dieser führt nach einem weiteren Studienjahr sowohl zum deutschen als auch niederländischen Universitätsabschluss:
"Master of Laws" (LL.M.)

Werden bestimmte Fächer des niederländischen Rechts in Groningen belegt, kann mit dem Masterabschluss auch der sog. "effectus civilis", der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden.

Arbeitsfelder und Absolventenverbleib

Unsere Absolventinnen und Absolventen sind prädestiniert für juristische Tätigkeiten in internationalen und europäischen Behörden und Organisationen, im diplomatischen Dienst, in international oder grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sowie für rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre.

Sie können auch Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden, wofür wie überall in Europa eine ergänzende praktische Ausbildung erforderlich ist. Die dreijährige bezahlte (!) Tätigkeit als "advocaat in opleiding / advocaat stagiaire" in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen "Master of Laws" mit "effectus civilis" erwerben, wofür Sie bestimmte Fächer in Groningen (Burgerlijk Recht 1+2+3, Burgerlijk Procesrecht 1, Strafrecht 1+2+3 und Bestuursrecht 1+ 3) studieren müssen.

Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft.  Für den Zugang zur deutschen Anwaltschaft ist gem. §§ 6, 8 EuRAG eine Zusatzprüfung bzw. eine dreijährige Praxis im deutschen Recht erforderlich. Auf beides bereitet die Hanse Law School bestens vor. 

Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.

Nach den ersten Abschlussjahrgängen können Aussagen zum Absolventenverbleib getroffen werden:

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