Nach einer vierjährigen Regelstudienzeit in Bremen und Oldenburg beenden Sie Ihr
Studium als:
"Bachelor of Laws" (LL.B.)
Darauf aufbauend wird gemeinsam mit der Rijksuniversiteit Groningen ein
Masterstudiengang angeboten. Dieser führt nach einem weiteren Studienjahr sowohl zum
deutschen als auch niederländischen Universitätsabschluss:
"Master of Laws" (LL.M.)
Werden bestimmte Fächer des niederländischen Rechts in Groningen belegt, kann mit dem Masterabschluss auch der sog. "effectus civilis", der den Zugang zur niederländischen Anwaltsausbildung ermöglicht, erworben werden.
Unsere Absolventinnen und Absolventen sind prädestiniert für juristische Tätigkeiten in internationalen und europäischen Behörden und Organisationen, im diplomatischen Dienst, in international oder grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sowie für rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre.
Sie können auch Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden, wofür wie überall in Europa eine ergänzende praktische Ausbildung erforderlich ist. Die dreijährige bezahlte (!) Tätigkeit als "advocaat in opleiding / advocaat stagiaire" in den Niederlanden steht allen offen, die den niederländischen "Master of Laws" mit "effectus civilis" erwerben, wofür Sie bestimmte Fächer in Groningen (Burgerlijk Recht 1+2+3, Burgerlijk Procesrecht 1, Strafrecht 1+2+3 und Bestuursrecht 1+ 3) studieren müssen.
Ohne eine Abschlussprüfung öffnet diese Ausbildung den Zugang zur niederländischen Rechtsanwaltschaft. Für den Zugang zur deutschen Anwaltschaft ist gem. §§ 6, 8 EuRAG eine Zusatzprüfung bzw. eine dreijährige Praxis im deutschen Recht erforderlich. Auf beides bereitet die Hanse Law School bestens vor.
Die Studierenden erwerben nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Nach den ersten Abschlussjahrgängen können Aussagen zum Absolventenverbleib getroffen werden:
Von den Bachelorabsolventinnen und -absolventen entscheidet sich der Großteil (90 %) für ein aufbauendes (juristisches oder interdisziplinäres) Masterprogramm. Dies kann neben unserem eigenen Master auch ein renommiertes Programm im Ausland sein, für das der Hanse Law School Bachelor qualifiziert, wobei einige Bachelorabsolventinnen und -absolventen die Zeit nach ihrem Abschluss und vor einem Masterstudium zunächst für Praktika (13 %), Sprachkurse (2 %) oder Traineeprogramme (2 %) genutzt haben. Vereinzelt streben Absolventinnen und Absolventen (2 %) nach dem Bachelorabschluss das erste juristische Staatsexamen an.
Von den Masterabsolventinnen und -absolventen findet ein Drittel gute Einstiegschancen in der Wirtschaft, insbesondere in der Unternehmens-, Wirtschafts- und Personalberatung (29 %); 26 % der Absolventinnen und Absolventen entschieden sich für einen Berufseinstieg bei internationalen Organisationen und Verbänden. Ein weiteres Drittel (25 %) strebt die Promotion an. Einen Einstieg in die Inhouse-Beratung bei Großkanzleien oder die internationale Anwaltsausbildung haben bislang 16 % der Masterabsolventinnen und -absolventen. 75 % der Absolventinnen und -absolventen haben den Schritt in den Beruf im direkten Abschluss an ihr Studium oder kurzer Zeit später erfolgreich geschafft. Nur in wenigen Fällen (2 %) erfolgte die Suche über Zeitraum von mehr als 6 Monaten.