Bewerberinnen und Bewerber sollten:
Freude am logischen und strukturellen Denken haben,
Interesse an anderen europäischen Nationen und ihrem Recht mitbringen,
im deutschen Bachelorprogramm bereit sein, eine zusätzliche Sprache (Niederländisch) zu erlernen, auch jenseits des engen juristischen Kanons zu studieren, insbesondere Wirtschaftswissenschaft und im Studium durchgängig Leistungsnachweise zu erbringen.
Der Immatrikulationsantrag für ein Studium in Deutschland ist erhältlich:
im Immatrikulationsamt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Uhlhornsweg 49-55, 26133 Oldenburg,
Tel.:+49 (0)441 798-2533
Da die Universität Oldenburg das Zulassungsverfahren durchführt, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich an das Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg. Nach dem Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie wählen, ob Sie sich in Oldenburg oder Bremen immatrikulieren möchten. Sie haben mit ihrer Studentenbescheinigung gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen beider Universitäten.
Für den niederländischen Bachelor-Studiengang "European Law School/Hanse Law School"
finden sich weitere Informationen unter:
www.rug.nl/studienbewerber/index
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli jeden Jahres.
EU-Bewerberinnen und EU-Bewerber können sich wahlweise bei der Universität Oldenburg direkt, oder bei uni-assist e.V. bewerben.
Zugangsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang sind:
Hochschulzugangsberechtigung,
Nachweis fundierter Englischkenntnisse, z.B.:
Der Bachelorstudiengang ist in Deutschland zulassungsbeschränkt. 35 Studienanfänger/innen werden nur zum jeweiligen Wintersemester zugelassen. Für die Studienplatzvergabe im Bachelor sind Wartezeit und Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung mit entscheidend. Ungefähr die Hälfte der Studienplätze wird nach einem persönlichen Auswahlgespräch vergeben. Das Gespräch soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den internationalen Bachelorstudiengang "Comparative and European Law" befähigt und für juristische Tätigkeiten mit internationalem und europäischen Profil aufgeschlossen ist. Es ist ein Einzelgespräch und dauert in der Regel 30 Minuten. Bewerberinnen und Bewerber erhalten mit der Einladung zwei Wochen vor dem Gespräch weitere Informationen über den Ablauf.
Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium sind:
Hochschulabschluss mit Studienschwerpunkten auf den Gebieten der Rechtsvergleichung vorzugsweise des deutschen, niederländischen und englischen Rechts, des EU- und des Völkerrechts mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5. Bei einer Gesamtnote von mindestens 3,0 kann die besondere fachliche Eignung in Form einer mündlichen Einzelprüfung, die in der Regel 30 Minuten dauert, nachgewiesen werden.
Fundierte englische und niederländische Sprachkenntnisse. Für die englischen Sprachkenntnisse gelten die Ausführungen zum Bachelorstudiengang entsprechend. Die erforderlichen Grundkenntnisse der niederländischen Sprache entsprechen dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens des Europarates (CEF) und werden durch einen erfolgreichen Sprachtest der Universität Bremen oder der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nachgewiesen.