Bewerberinnen und Bewerber sollten:
Freude am logischen und strukturellen Denken haben,
Interesse an anderen europäischen Nationen und ihrem Recht mitbringen,
im deutschen Bachelorprogramm bereit sein, eine zusätzliche Sprache (z.B. Niederländisch) zu erlernen, auch jenseits des engen juristischen Kanons zu studieren, insbesondere Wirtschaftswissenschaften und/oder Politikwissenschaft im Studium durchgängig Leistungsnachweise zu erbringen.
Das Immatrikulationsamt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zuständig. Die Bewerbung für den Bachelor und Masterstudiengang erfolgt online unter:
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie wählen, ob Sie sich in Oldenburg oder Bremen immatrikulieren möchten. Sie haben mit ihrer Studentenbescheinigung gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen beider Universitäten. In Niedersachsen gibt es im Unterschied zu Bremen Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester.
Für den niederländischen Bachelor-Studiengang der Hanse Law School "European Law School" und den gemeinsamen Masterstudiengang "Comparative and European Law" der Hanse Law School bewerben Sie sich bitte unter:
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli jeden Jahres. EU-Bewerberinnen und EU-Bewerber bewerben sich in Deutschland bitte unter uni-assist e.V..
Zugangsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang sind:
Hochschulzugangsberechtigung,
Nachweis fundierter Englischkenntnisse, z.B.:
Der Bachelorstudiengang ist in Deutschland zulassungsbeschränkt. 35 Studienanfänger/innen werden nur zum jeweiligen Wintersemester zugelassen. Für die Studienplatzvergabe im Bachelor sind Wartezeit und Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung mit entscheidend. Ungefähr die Hälfte der Studienplätze wird nach einem persönlichen Auswahlgespräch vergeben. Das Gespräch soll zeigen, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den internationalen Bachelorstudiengang "Comparative and European Law" befähigt und für juristische Tätigkeiten mit internationalem und europäischen Profil aufgeschlossen ist. Es ist ein Einzelgespräch, das in der Regel 30 Minuten dauert und Anfang August an zwei tagen in Oldenburg und Bremen stattfindet. Bewerberinnen und Bewerber erhalten mit der Einladung zwei Wochen vor dem Gespräch weitere Informationen über den Ablauf.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur Bewerbung zum Bachelorstudium ist Frau Andrea Glatzel
Telefon.: +49 (0)441 798-2533
E-Mail: andrea.glatzel@uni-oldenburg.de
Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium sind:
Hochschulabschluss mit Studienschwerpunkten auf den Gebieten der Rechtsvergleichung vorzugsweise des deutschen, niederländischen und englischen Rechts, des EU- und des Völkerrechts mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5. Bei einer Gesamtnote von mindestens 3,0 kann die besondere fachliche Eignung in Form einer mündlichen Einzelprüfung, die in der Regel 30 Minuten dauert, nachgewiesen werden.
Fundierte englische Sprachkenntnisse. Für die englischen Sprachkenntnisse gelten die Ausführungen zum Bachelorstudiengang entsprechend.
Wird mit dem Masterstudium auch der Erwerb bestimmter Grundlagenfächer angestrebt, mit denen der "Effectus Civilis" als Zugangsvoraussetzung für die Anwaltsausbildung zusammenhängt, sind Kenntnisse der niederländischen Sprache entsprechend dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens des Europarates (CEF) erforderlich. Sie können durch einen erfolgreichen Sprachtest der Universität Bremen oder der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nachgewiesen werden.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zur Bewerbung zum Masterstudium ist Frau Jenny Thimm
Telefon.: +49 (0)441 798-4776
E-Mail: jenny.thimm@uni-oldenburg.de